Über den SRH
Der Sächsische Rechnungshof prüft als unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene Kontrollinstitution die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen sowie überörtlich im kommunalen Bereich nach einem kollegial beschlossenen Prüfungsprogramm. Er führt eine Vielzahl von Prüfungen durch - diejenigen Prüfungen, die für die Entlastung der Staatsregierung von Bedeutung sind, nimmt der Sächsische Rechnungshof in seinen jährlichen Bericht an den Landtag auf. Die unabhängige Kontrolle des Rechnungshofs ermöglicht es dem Parlament, über die Entlastung der Regierung und damit über die ordnungsgemäße Umsetzung seines Haushaltsgesetzes durch die Exekutive zu entscheiden. Der Rechnungshof trägt auf diese Weise dazu bei, dass die Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung - bezogen auf die Haushaltswirtschaft - funktionsfähig bleibt.