Bürgereingaben
Der Sächsische Rechnungshof erhält regelmäßig wichtige Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Bürgerinitiativen oder Firmen. Zumeist wird darin auf mögliche Missstände in der Verwaltung oder Steuergeldverschwendungen hingewiesen.
Der Rechnungshof ist Ihnen dankbar für das Interesse an der Arbeit der unabhängigen Finanzkontrolle und nimmt Ihre Anregungen ernst. Ergeben sich Anhaltspunkte für konkrete Prüfungen, werden Ihre Hinweise an die fachlich zuständige Abteilung weitergeleitet und von dort bearbeitet. Oft entstehen daraus auch zielgerichtete Prüfungen oder Beratungen der betreffenden Stellen.
Leider darf der Sächsische Rechnungshof Sie nicht darüber informieren, zu welchen konkreten Konsequenzen Ihre Hinweise geführt haben. Der Gesetzgeber hat die Adressaten unserer Prüfungsmitteilungen und Berichte festgelegt. Benachrichtigt werden daher die geprüften Stellen selbst und in bestimmten Fällen der Sächsische Landtag.
Als aufmerksamer Bürger erhalten Sie Informationen über die Prüfungsergebnisse durch unsere Jahresberichte und weiteren Veröffentlichungen sowie aus der Berichterstattung der Medien.
Allerdings können nicht alle Anregungen aufgegriffen werden. Es gibt keine Prüfungspflicht, vielmehr entscheidet der Sächsische Rechnungshof nach eigenem Ermessen über seine Prüfungen. Auch kann der Rechnungshof aufgrund seiner rechtlichen Stellung keine Strafanzeigen verfolgen und nicht direkt in die Arbeit der Verwaltung eingreifen. Unsere Prüfungsergebnisse können aber Entscheidungshilfen für die Gesetzgebung und Verwaltung sein.
Haben Sie Anfragen und Anregungen? Dann treten Sie bitte mit uns in Kontakt!
Sächsischer Rechnungshof
Theodor-Kunzemann-Straße 10 und 10b
04720 Döbeln
E-Mail: poststelle@srh.sachsen.de