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Aktuelle Informationen
Gemeinsame Erklärung der Landesrechnungshöfe zur Änderung des Grundgesetzes
Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die Bund und Ländern erweiterte Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme einräumen. Die Rechnungshöfe der Länder warnen vor diesem Hintergrund davor, das Instrument der Schuldenbremse weiter auszuhöhlen. Sie weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass die Kernausgaben des Staates grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen und nicht über Schulden finanziert werden sollten.
Der Sächsische Rechnungshof begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Erhebung von Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der FußballBundesliga mit dem Grundgesetz vereinbar sei.