Prüfung des MDR und seiner Beteiligungsunternehmen
Der Sächsische Rechnungshof prüft gemeinsam mit den Rechnungshöfen von Sachsen-Anhalt und Thüringen die Wirtschaftsführung des MDR sowie seiner Beteiligungen. Die Ergebnisse der Prüfungen werden nicht in den Jahresbericht des Rechnungshofs aufgenommen, sondern dem Landtag und der Staatsregierung zugeleitet. Durch eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags sind die Rechnungshöfe seit dem 1. Oktober 2016 verpflichtet, abschließende Berichte über Ergebnisse ihrer Prüfungen der Rundfunkanstalten zu veröffentlichen. Damit ist eine seit langem bestehende Forderung der Rechnungshöfe umgesetzt worden. Die seitdem veröffentlichten Prüfungen finden Sie auf dieser Seite.
- Prüfung der Tatortproduktion „Schwarzer Afghane“ (Dateigröße: 319 kB)
- Prüfung ausgewählter Auftragsproduktionen (Dateigröße: 112 kB)
Pressemitteilung vom 24.11.2016 (Dateigröße: 89 kB)