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Wir setzen uns für einen transparenten und wirtschaftlichen Einsatz von Finanzmitteln im Freistaat Sachsen ein. Informieren Sie sich hier über unsere Arbeit.
Die Direktoren der Rechnungshöfe von Kärnten und Wien besuchten vom 2. bis 4. April den Sächsischen Rechnungshof. Im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitstreffens wurden aktuelle Prüfschwerpunkte und zukünftige Kooperationsmöglichkeiten erörtert. Im Mittelpunkt des Treffens stand die Unterzeichnung einer Prüfungsvereinbarung zwischen den 3 Rechnungshöfen. Der Kärntner Landesrechnungshof möchte sich einer Organisationsprüfung, einem sogenannten Peer Review, unterziehen. Das Peer Review wird durch den Sächsischen Rechnungshof und den Stadtrechnungshof Wien durchgeführt. Ziel der Prüfung ist es, die Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung durch den Kärntner Landesrechnungshof zu bewerten und Verbesserungs-potenziale für die weitere Organisationsentwicklung aufzuzeigen.
Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die Bund und Ländern erweiterte Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme einräumen. Die Rechnungshöfe der Länder warnen vor diesem Hintergrund davor, das Instrument der Schuldenbremse weiter auszuhöhlen. Sie weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass die Kernausgaben des Staates grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen und nicht über Schulden finanziert werden sollten.
Der Sächsische Rechnungshof begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Erhebung von Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der FußballBundesliga mit dem Grundgesetz vereinbar sei.